Was wir vom Fall Turów für Sandl lernen können

Viele von euch haben in den Medien vom jahrelangen Streit um das polnische Braunkohlebergwerk Turów gehört. Doch was hat ein riesiges Loch in der Erde mit unseren geplanten Windrädern im Freiwald zu tun?

Mehr, als man denkt! Der Fall Turów ist ein politisches und rechtliches Beben, das uns zeigt: Grenzen schützen uns. Wenn ein Projekt die Natur oder die Lebensqualität über die Staatsgrenze hinweg bedroht, hat der Nachbar ein gewaltiges Mitspracherecht.

Der Fall Turów: Was war da los?

Polen wollte sein Kohlebergwerk direkt an der Grenze zu Tschechien und Deutschland erweitern und bis 2044 betreiben. Tschechien wehrte sich, weil durch den Abbau das Grundwasser auf tschechischer Seite versickerte und Häuser Risse bekamen.

Tschechien klagte vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), weil Polen die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nicht ordnungsgemäß durchgeführt hatte. Polen hatte die Genehmigung einfach verlängert, ohne die grenzüberschreitenden Auswirkungen – also den Schaden für die tschechischen Nachbarn – ausreichend zu prüfen und diese in den Prozess einzubeziehen.

Was im Vorfeld passierte:

  • Polen ignorierte jahrelang die Warnungen und offiziellen Beschwerden aus Prag.
  • Da Polen stur blieb, stellte Tschechien einen Eilantrag beim EuGH.
  • Der EuGH ordnete einen sofortigen Abbaustopp an. Als Polen sich weigerte, wurde eine Strafe von 500.000 Euro pro Tag verhängt. (Tschechische Republik v. Polen, 2021, Rn. 51)

Warum das für Sandl wichtig ist

Genau wie in Turów haben wir es in Sandl mit einem Projekt zu tun, das direkt an einer Staatsgrenze liegt. Und genau wie damals regt sich in Tschechien massiver Widerstand.

  • Die UVP ist keine Formsache: Das Urteil zu Turów stellt klar: Eine UVP ist ungültig, wenn sie die Auswirkungen auf das Nachbarland (bei uns das Gratzener Bergland / Novohradské hory) verharmlost oder ignoriert. Das tschechische Umweltministerium hat u.a. durch Übermittlung von 49 eingegangenen Stellungnahmen bereits klar gemacht, dass der Windpark Sandl einen massiven Eingriff in ein sensibles Ökosystem darstellt und die Vorlage und Bewertung einer Alternativvariante, die eine deutlich größere Entfernung zur Staatsgrenze sowie eine Reduzierung des Projektumfangs vorsieht, gefordert.
  • Der Druck aus Tschechien wirkt: Tschechien hat im Fall Turów gelernt, wie man seine Rechte in der EU durchsetzt. Dass das tschechische Umweltministerium nun offiziell eine Alternativvariante mit mehr Abstand zur Grenze fordert, ist ein strategischer Meilenstein. Die Behörden in Linz können diese Einwände nicht einfach wegwischen, ohne ein Verfahren vor dem EuGH zu riskieren.
  • Recht vor Politik: In Turów versuchte Polen, das Projekt mit „nationalem Interesse“ und „Energiesicherheit“ durchzudrücken. Der EuGH sagte: Umweltrecht steht darüber. (Wörtlich: „[..] ein Schaden an der Umwelt und der menschlichen Gesundheit [kann] grundsätzlich nicht wiedergutgemacht werden, da Beeinträchtigungen solcher Interessen ihrer Natur nach häufig nicht rückwirkend beseitigt werden können“, Tschechische Republik v. Polen, 2021, Rn. 70) Auch in Sandl versucht man, die „Windkraft-Ausschlusszone“ politisch aufzuweichen. Aber: Wenn das Verfahren rechtliche Fehler bei der grenzüberschreitenden Prüfung macht, hilft auch der stärkste politische Wille in Linz nichts.

Der Fall Turów zeigt uns: Wir sind nicht allein. Die tschechischen Einwände gegen den Windpark Sandl sind kein „nettes Beiwort“, sondern eine juristische Brandmauer.

Wir bleiben dran und bauen gemeinsam mit unseren Nachbarn u.a. auf diese europäische Rechtssicherheit, um unsere Heimat und das Ökosystem Freiwald zu bewahren.


Quellen:

Tschechische Republik v. Polen, Rechtssache C-121/21 R, ECLI:EU:C:2021:752 (20. September 2021).

Bildnachweis: KLG 0347 Tagebau Turów, WolkenkratzerCC BY-SA 4.0.