Weil das Thema Infraschall immer wieder in Zusammenhang mit Windkraftanlagen genannt wird, widmen wir uns heute diesem Thema.
Fakt ist: Windkraftanlagen emittieren Infraschall. Doch was ist Infraschall eigentlich? Infraschall ist tieffrequenter Schall, dessen Frequenz unterhalb der menschlichen Hörschwelle von etwa 20 Hertz (Hz) liegt. Er wird von natürlichen Quellen (z. B. Stürmen, Erdbeben) und technischen Quellen (z. B. Windkraftanlagen, Motoren) erzeugt und kann über weite Strecken wahrgenommen werden.
Infraschall breitet sich anders aus als hörbarer Schall, weil seine sehr langen Wellenlängen es ihm ermöglichen, Hindernisse wie Berge und Gebäude leichter zu umgehen (Beugung) und über große Distanzen hinweg mit geringerer Dämpfung zu reisen. Wetterlagen mit einer Temperaturinversion (wärmere Luft über kälterer Luft) oder Wind, der in Richtung der Ausbreitung weht, krümmen die Infraschallwellen zurück zum Boden und ermöglichen so den Transport über sehr viel größere Distanzen.
Die schalltechnische Beurteilung von Windkraftanlagen erfolgt auf Basis des hörbaren Schalls. Dies basiert wohl auf dem Hintergrund, dass wie bspw. das deutsche Umweltbundesamt (2021) zusammenfasst: „Des Weiteren gibt es nach dem derzeitigen Stand der nationalen und internationalen Forschung keine Evidenz dafür, dass durch Infraschall von Windenergieanlagen negative gesundheitliche Beeinträchtigungen verursacht werden.“ Gleichzeitig betont das Umweltbundesamt abschließend, dass Langzeitstudien fehlen, um Langzeiteffekte zu identifizieren.
Warum beklagen dann manche Menschen, dass sie wegen des Infraschalls Symptome entwickeln?
Dazu zwei spannende Forschungsergebnisse:
Die Studie von Behler et al. (2020) hat in einer Laborumgebung nachgewiesen, dass Infraschall neuronal im Hörzentrum verarbeitet wird. Das bedeutet, dass Infraschall vom Gehirn registriert wird, auch wenn er nicht bewusst gehört wird. Einschränkend ist zu erwähnen, dass bei der Studie mit hohen Pegeln gearbeitet wurde, weshalb keine Aussage darüber getroffen werden kann, ob und wie das Gehirn auf die niedrigeren, dafür langandauernden Infraschall-Pegel von Windkraftanlagen reagiert.
Einen weiteren Anhaltspunkt zur Einwirkung von Infraschall auf Menschen liefern Flemmer et al. (2023) in einer jüngeren Forschungsarbeit: Sie postulieren, dass manche Menschen eine Wechselwirkung zwischen Infraschall und den Strukturen ihres Hauses, wie dem Fußboden oder dem Bett, wahrnehmen. Der „innere Wachdienst“ (das sog. retikuläre Aktivierungssystem) verarbeitet diesen Reiz Nacht für Nacht und Woche für Woche. Die Forscher argumentieren, dass dies bei manchen Menschen das zentrale Nervensystem sensibilisieren kann. Diese Sensibilisierung – eine Art neuronale Überempfindlichkeit – bedeutet, dass der Betroffene bereits mit Stress, Angst oder Schlafstörungen reagiert, selbst wenn der Reiz nur sehr schwach ist. Diese Sensibilisierung kann den Schlaf beeinträchtigen und führt von Gereiztheit schließlich zu Angst und Beklemmung, vergleichbar mit dem Aufbau einer klassischen Phobie. Es wird betont, dass dies ein Zugang ist, der keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit stellt.
Mit diesen beiden Ideen ausgestattet siehst Du diese 10 Jahre alte Dokumentation eines von Windkraftanlagen betroffenen Paares (externer Link auf YouTube) vielleicht mit anderen Augen. Doch bleibe kritisch: Letztlich erklärbar ist es nicht.
Eine häufiger erwähnte Erklärung liefern Marshall et al. (2023): Sie untersuchten die Wirkung von Infraschall auf gesunde Menschen über drei aufeinander folgende Nächte. Es zeigten sich keinerlei negativen Effekte. Daraus wurde geschlussfolgert, dass der Nocebo-Effekt – die Entstehung von Symptomen aufgrund einer negativen Erwartungshaltung – die ausschlaggebende Ursache für die Beschwerden mancher Menschen ist. Die Studiendauer, drei Nächte, war viel zu kurz um Aussagen über chronische Auswirkungen einer jahrelangen Exposition abzudecken.
Die Franzosen ließen 2021 aufhorchen, als ein französisches Berufungsgericht „Cour d’appel de Toulouse“ (2021) in einem Urteil Klägern, die in der Nähe von sechs Windkraftanlagen wohnen, Recht gegeben hat und feststellte, dass der Betrieb der Windkraftanlagen in einer Entfernung von 700 m bis 1300 m zu Veränderungen des Gesundheitszustandes (dem sog. Wind Turbine Syndrome laut WHO, bezieht sich nicht nur auf Infraschall) geführt hat. Den Klägern wurde ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 128.000 € zugesprochen, letztlich weil die Gegenseite sich nicht ausreichend um die prozessual erforderliche Entkräftung der „Beweise“ der Kläger bemüht hatte.
Und jetzt? Für den Stammtisch resümieren wir: Die Rolle von Infraschall bleibt kontrovers. Chronische Auswirkungen einer jahrelangen Exposition können derzeit nicht beurteilt werden. Vielleicht birgt die Zukunft gesichertere Erkenntnisse. Wer in deinem Umfeld sollte diese Erkenntnisse ebenfalls kennen?
Eines ist sicher: Windparkfrei = störungsfrei.
Quellen:
Behler, O., & Uppenkamp, S. (2020). Activation in human auditory cortex in relation to the loudness and unpleasantness of low-frequency and infrasound stimuli. PLoS ONE, 15(2), e0229088
Cour d’appel de Toulouse. (2021). Urteil des Cour d’appel de Toulouse vom 8. Juli 2021 – 20/01384.
Flemmer, C., & Flemmer, R. (2023). Wind turbine infrasound: Phenomenology and effect on people. Sustainable Cities and Society, 89, Artikel 104308.
Marshall, N. S., Cho, G., Toelle, B. G., Tonin, R., Bartlett, D. J., D’Rozario, A. L., Evans, C. A., Cowie, C. T., Janev, O., Whitfeld, C. R., Glozier, N., Walker, B. E., Killick, R., Welgampola, M. S., Phillips, C. L., Marks, G. B., & Grunstein, R. R. (2023). The Health Effects of 72 Hours of Simulated Wind Turbine Infrasound: A Double-Blind Randomized Crossover Study in Noise-Sensitive, Healthy Adults. Environmental health perspectives, 131(3), 37012.
Umweltbundesamt. (2021). Infraschall von Windenergieanlagen (UMID 01/2021). Fachzeitschrift.
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