Am 30. Juni 2025 fand eine Pressekonferenz des Oö. Umweltanwaltes Dr. Martin Donat zum Thema „Ausschlusszone Windkraft – Mühlviertel Nordost eine Fachentscheidung“ statt. Zitat: „Die Ausweisung einer Ausschlusszone Windkraft durch die Oö. Landesregierung ist in diesem Gebiet fachlich gut und hinreichend begründet.“ (Donat, 2025)
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Wichtige wie gewichtige Argumente:
- Vogelschutz: Maßgebliche Studie weist Sandl als Ausschlusszone aus
- Die Studie „Das Konfliktpotenzial zwischen Windkraftnutzung und Vogelschutz in Oberösterreich 2023“ gilt laut BirdLife, also dem Studienersteller selbst, als maßgebliches Planungsinstrument und weist den Bereich Sandl als Tabuzone aus.
- Die Datengrundlage der neueren BirdLife „Sensibilitätskarte“, die in einer Aussendung als Argument für die Errichtung des Windparks Sandl herangezogen wurde, wird in seiner Aussagekraft als hinterfragenswert und von der Datengrundlage her als unzureichend eingestuft.
- Luchsschutz: Hoher Schutzstatus in potenziellen FFH-Gebieten
- Der Luchs ist nach der FFH-Richtlinie streng geschützt.
- Die Reproduktionszonen, inklusive Sandl, sind „Potentielle FFH-Gebiete“, deren Schutzinteresse durch die bestehende Windkraft-Ausschlusszone im Freiwald berücksichtigt wird.
- Ökologischer Wert: Teil eines der wertvollsten Waldsysteme Mitteleuropas
- Die betroffene Zone gehört zum Freiwald – Weinsberger Wald, ca. 1.000 km2, einem der wertvollsten geschlossenen Waldsysteme Mitteleuropas und teilweise Teil des „Grünen Bandes“.
- Grenzregion und UVP-Vermeidung durch Abstände
- Die in Planung befindlichen tschechischen Ausschlusszonen im Kreis Südböhmen sollen die österreichischen Zonen an der Oö.-Nö.-Grenze ergänzen.
- Anmerkung des Autors: Die Einhaltung von räumlichen Abständen in Grenznähe helfen grenzüberschreitende UVP-Verfahren (Umweltverträglichkeitsprüfungen nach Espoo-Konvention) zu vermeiden.
- Forderung nach grenzüberschreitender UVP und NVP
- Die tschechische Naturschutzorganiation Krajina Novohradska fordert angesichts der unmittelbaren Grenznähe und des erheblichen Eingriffs in den Landschaftscharakter eine grenzüberschreitende UVP und NVP (Naturverträglichkeitsprüfung).
- Vertrauensschutz für gültige Planungen
- Projektwerber von Windparks dürfen darauf vertrauen, dass der Windmasterplan 2017 und die darin ausgewiesenen Ausschlusszonen (wie Sandl) fachlich gültig sind, bis neue Planungen vorliegen
- Dazu zählt auch die Studie „Das Konfliktpotenzial zwischen Windkraftnutzung und Vogelschutz in Oberösterreich 2023“, deren Bedeutung und Gültigkeit von BirdLife auch nach Veröffentlichung der zuvor diskutierten neuen Sensibilitätskarte schriftlich bestätigt wurde.
In (MeinBezirk, 2025) wurde nach der Pressekonferenz berichtet: „Eine Studie der Projektwerber [=Windenergie Sandl GmbH], der zufolge Windräder [in Sandl] wenig Auswirkung auf die lokale Vogelpopulation hätten, nennt Donat „unzureichend bis falsch“. Die richtigen „Vogel-Daten“ habe nur die Umweltanwaltschaft. Denn er habe ebenfalls eine Studie in Auftrag gegeben, die der Studie der Windpark-Betreiber komplett widerspreche. So komme etwa die Waldschnepfe flächendeckend in der Region vor, ist sich der Umweltanwalt sicher.“
Quellen:
Oö. Umweltanwalt Dr. Martin Donat (30. Juni 2025), Information zur Pressekonferenz am 30. Juni 2025 zum Thema „Ausschlusszone Windkraft – Mühlviertel Nordost eine Fachentscheidung“
MeinBezirk (30. Juni 2025), Windkraft-Ausschlusszone für Umweltanwalt „gut begründet“
