Gute Nachrichten: Am 20. Jänner 2026 hat die Oö. Umweltanwaltschaft auf ihrer Webseite mehrere Informationen und Dokumente veröffentlicht, die für den geplanten Windpark Sandl von hoher Bedeutung sind. Damit wird klargestellt – untermauert durch Fachanalysen –, dass der Windpark Sandl mitten in naturschutzfachlich schützenswerten Flächen gebaut werden würde.
Auch die OÖN (2026) haben berichtet. Wir zitieren: „Die Umweltanwaltschaft hat aktuell drei Dokumente veröffentlicht, die zum Schluss kommen, dass unter anderem im Gebiet des geplanten Windparks Sandl rechtlich verbindliche Schutzgebiete eingerichtet werden müssten – für den Eurasischen Luchs und für Waldvögel wie Haselhuhn, Sperlingskauz und Raufußkauz. Beim Luchs gehe es um die Reproduktion. Und ornithologische Erhebungen hätten im Vorjahr ergeben, dass es 50 gefährdete und speziell geschützte Vogelarten im Bereich Freiwald bei Sandl gebe.
Das Land Oberösterreich sei säumig, europäische Vorgaben umzusetzen. Daher wurde auch eine Beschwerde bei der EU eingelegt.“
Wir erinnern daran, dass am 20. Dezember 2024 Vertreter der Oö. Landesregierung uns aufgrund einer Vielzahl an vergleichbaren Argumenten erklärt haben, warum der Windpark Sandl „undenkbar“ ist (zum Nachlesen).
Sollten die in den Dokumenten des Oö. Umweltanwalts genannten Flächen zukünftig rechtlichen Schutzstatus genießen, erscheint eine positive Bewilligung des Windparks Sandl unwahrscheinlicher.
Zusätzlich wird in dem OÖN-Artikel berichtet, dass Ende März die öffentliche Kundmachung der Projektunterlagen erfolgen soll. Dann können wir als Bürgerinitiative mit der persönlichen Unterschriftensammlung beginnen.
Wir halten euch am Laufenden,
Deine Bürgerinitiative Sandl
Quellen:
OÖN (2026, 22. Jänner). Luchs, Waldvögel, Militärjets: Neuer Gegenwind für große Windkraftprojekte. OÖ Nachrichten.
