Bei Diskussionen über den geplanten Windpark Sandl entsteht häufig der Eindruck, es handle sich um ein gemeinschaftliches Vorhaben, von dem am Ende alle – Gemeinde, Bevölkerung und Region – gleichermaßen profitieren. Ein genauerer Blick zeigt jedoch ein differenzierteres Bild.
Der Windpark Sandl wurde nicht von der Gemeinde Sandl oder den Bürgern selbst initiiert, sondern von den Gesellschaftern der Windenergie Sandl GmbH geplant und vorangetrieben. Es handelt sich um ein wirtschaftlich ausgerichtetes Großprojekt in Höhe von rund 250 Millionen Euro mit klaren Renditeerwartungen.
Die Entscheidungen für die Errichtung orientieren sich dabei vor allem an betriebswirtschaftlichen Kriterien: Wie hoch ist der erwartete Ertrag? Wie sicher sind langfristige Förderungen? Wie realistisch ist eine Genehmigung im UVP-Verfahren? Und lässt sich das Projekt gut skalieren?
Windkraft ist ein gut planbares Geschäftsmodell: Eine moderne Windkraftanlage mit rund 7,2 MW Leistung erreicht laut IG Windkraft (2024) im Schnitt in Österreich 2.600 Volllaststunden pro Jahr. Aufgrund des im Vergleich zu anderen Standorten unterdurchschnittlichen Windangebots in Sandl können voraussichtlich nur ca. 2.375 Volllaststunden erreicht werden (325.000 MWh ÷ 136,8 MW = ca. 2.375 Volllaststunden pro Jahr – Windenergie Sandl, 2026). Der anzulegende Wert für Windkraft liegt laut BMWE (2026) bei 9,92 ct/kWh. Der tatsächliche Gesamterlös (Marktpreis + Marktprämie) schwankt jedoch je nach Börsenpreisentwicklung und liegt bei vielen Anlagen realistisch zwischen 5,5 und 8 ct/kWh brutto, im Februar 2026 bei 10,84 ct/kWh (E-Control, 2026).
Ergo: Der geschätzte Umsatz des Windparks Sandl liegt unter Annahme obiger Bedingungen zwischen ca. 18 und 26 Millionen Euro brutto pro Jahr, vor Abzug des Betriebsaufwands. Die Marktprämie ist auf 20 Jahre garantiert (EAG, 2026), was letztlich bis zu 520.000.000 Euro (520 Millionen) geschätzten Laufzeitumsatz ergibt.
Die staatliche, von uns Steuerzahlern finanzierte Absicherung über zwei Jahrzehnte garantiert eine Eigenkapitalrendite von etwa 7–10 %, wodurch Windparks zu einer hochattraktiven, risikoarmen Anlageklasse für institutionelle Investoren werden. Die Einnahmen der Betreiber beruhen auf langfristigen Laufzeiten, staatlich abgesicherten Marktprämien und stabilen Ertragsprognosen. Einmal errichtet, generiert das Projekt stabile Cashflows.
Bemerkenswert ist außerdem: Windparkbetreiber verdienen auch dann, wenn der Strom abgeregelt – also „weggeworfen“ – wird. Bei Netzüberlastung oder negativen Börsenpreisen müssen die Anlagen heruntergefahren werden. Dennoch erhalten die Betreiber in der Regel Entschädigungen, ohne den erzeugten Strom einzuspeisen; das dient dem Investorenschutz. Das eigentliche Risiko der Abregelung bleibt großteils bei den Netzbetreibern und letztlich bei uns Stromverbrauchern hängen – direkt spürbar im eigenen Börserl durch steigende Netzgebühren. 2025 stiegen laut E-Control (2025) die Netzgebühren für Haushalte im Schnitt um 23 %. Gleichzeitig stiegen die notwendigen Redispatch-Kosten laut APG (2026) um 3,2 Millionen Euro auf 87,2 Millionen Euro an, um das Stromnetz aufgrund des schwankenden Wind- und Sonnenangebots im Lot zu halten. Aufgrund dieser massiven Kostensteigerungen werden in Deutschland bereits Änderungen diskutiert. Dort steht das Modell der Entschädigungszahlungen an die Investoren massiv in der Kritik.
Die Gemeinde Sandl ist in dieser Konstellation ein langfristig gebundener Vertragspartner, der Mitverantwortung für Widmungen, Infrastruktur und gesellschaftliche Akzeptanz trägt, finanziell jedoch anteilig vergleichsweise nur begrenzt profitiert.
Eine finanzielle Beteiligung der betroffenen Bevölkerung gibt es nicht.
Das nüchterne Fazit lautet: Es ist kein Gemeinwohlprojekt. Die wirklich entscheidende Frage ist deshalb nicht, ob man grundsätzlich für oder gegen Windkraft ist, sondern wer tatsächlich in welchem Maße von dem Vorhaben profitiert und wer ungefragt Heimatgefühl, Wohlbefinden, Liegenschaftswert, Beschaulichkeit, Naturschutz, Artenschutz und Landschaftsbild opfern muss. Es gibt vernünftige Alternativen, bei denen sensible Ökosysteme wie der Freiwald unberührt bleiben.
Mit nachdenklichen Grüßen,
Deine Bürgerinitiative Sandl
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Quellen:
Austrian Power Grid AG. (2026). Dezember 2025 bringt Reduktion der erneuerbaren Produktion.
Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz – EAG. (2021). Bundesgesetz über den Ausbau von Energie aus erneuerbaren Quellen (Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz – EAG).
BMWE – Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus. (2026). EAG-Marktprämienverordnung – Novelle 2026 (BGBl. II Nr. 13/2026).
E-Control. (2025). Strom- und Gasnetzentgelte erhöhen sich für 2025.
E-Control. (2026). Referenzmarktwert gemäß § 13 Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG).
IG Windkraft. (2024). Windstromrekord: Winterwind bringt Weihnachtsgeschenk.
Windenergie Sandl. (2026). Webseite
