Lehren aus dem Fall Windpark Sandl für kommende Bürgerinitiativen
Ein Windparkprojekt erwacht nicht erst zum Leben, wenn es ein Aktenzeichen bekommt oder der UVP-Antrag auf dem Tisch der Behörde landet. Ein Projekt beginnt, wenn Protagonisten gemeinsam planen, Verträge entwerfen und um politische Zustimmung werben. Doch frühzeitige und transparente Information und die Möglichkeit zur Mitbestimmung aller Betroffenen sind die Basis jeder Akzeptanz. Auch eine Bürgerbefragung wie in Burgschleinitz kann Klarheit schaffen. Durch diese Strategie der Betreiber bzw. Gemeinden leidet bereits zu diesem Zeitpunkt die Akzeptanz der Bürger, wie die Studie von Hübner et al. (2023) auch wissenschaftlich eindeutig untermauert.
Wie auch von befreundeten Bürgerinitiativen berichtet, zeigt die übliche Chronologie der Ereignisse in der Regel folgendes Bild. Anhand des Beispiels Sandl: Im Herbst 2022 sickerten erste Gerüchte über Windkraftanlagen im Forstgut Rosenhof in Sandl durch, wobei zunächst gerüchteweise nur von „zwei bis drei Windrädern wie in Spörbichl“ (Anmerkung: Gesamthöhe 88 m laut Gemeinde Windhaag bei Freistadt, 2026) die Rede war.
Im November 2022 fand zwar eine erste offizielle Informationsveranstaltung der Windenergie Sandl GmbH statt, doch die entscheidenden Weichen wurden hinter verschlossenen Türen gestellt. Bereits im März 2023 schloss die Betreibergesellschaft mit der Gemeinde umfassende rechtlich bindende Vereinbarungen ab. Im April/Mai 2023 informierte der Bürgermeister vage über ornithologische Beobachtungen im Gemeindegebiet. Erst im Juni 2023 erfolgte eine knappe öffentliche Information in der Gemeindezeitung über den bereits vollzogenen Vertragsabschluss. Fast ein Jahr später, am 21. März 2024, beschloss der Gemeinderat einstimmig die Zustimmungserklärung zur Einleitung des UVP-Verfahrens.
In Sandl wurde die tatsächliche Dimension im September 2024 vorgestellt, als die wesentlichen Weichen durch entsprechende Gemeinderatsbeschlüsse und Verträge längst gestellt waren.
Damals noch 22 Windkraftanlagen der 7-MW-Klasse mit einer gigantischen, in Österreich bis dato unerreichten Gesamthöhe von 285 Metern. Die formale Einleitung des UVP-Verfahrens folgte schließlich im November 2024.
Welches Kalkül steckt hinter dieser Strategie der Intransparenz und der nur zögerlich fließenden Informationen?
Tatsächlich verschaffen sich die Gemeinden und Projektwerber einen gewichtigen, strategischen Vorteil: In diesem Stadium ist ein Windpark-Projekt bereits viel schwerer zu verhindern bzw. zu beeinflussen, nämlich nur mehr durch Erlangung von Parteistellung als Bürgerinitiative oder – im rechtlichen Sinne – als Nachbar im UVP-Verfahren.
Die Suggestion der Betreiber, die UVP sei eine neutrale Kontrollinstanz, verschleiert deren eigentlichen Charakter: Sie ist ein Genehmigungsverfahren, kein Verhinderungsverfahren. Sobald ein Projekt die Hürde zur UVP nimmt, ist der administrative Apparat auf ‚Umsetzung‘ programmiert. Die Behörde prüft nicht mehr, ob das Projekt sinnvoll ist, sondern nur noch, unter welchen Auflagen es gebaut werden darf. Gemeinden, die auf die UVP warten, um Bedenken anzumelden, befinden sich dann bereits in der Defensive eines hochkomplexen Rechtsverfahrens, in dem das politisch Machbare längst durch das technisch Genehmigungsfähige ersetzt wurde.
Erschwerend kommt hinzu, dass Gemeinden von Betreibern oft beschwichtigend vertröstet werden: „Keine Sorge, jegliche Verträglichkeit wird im UVP-Verfahren gründlich geprüft.“ Das Argument, die UVP werde ‚alles richten‘, ist eine fadenscheinige Decke, unter der sich Gemeindeverantwortliche verstecken. Während die UVP lediglich prüft, ob Grenzwerte (etwa Lärm, Schattenwurf, Artenschutz) formal eingehalten werden, entbindet sie den Gemeinderat keineswegs von der gestalterischen Verantwortung. Ein Projekt kann rechtlich zulässig (UVP-konform), aber politisch und sozial für die Gemeinde verheerend sein.
Darüber hinaus summieren sich über den Instanzenzug im UVP-Verfahren die Kosten für Gutachten und Rechtsbeistand massiv. Während die Projektbetreiber diese Ausgaben aus ihrem Budget für „Investitionsnebenkosten“ decken (wir erinnern uns an den Laufzeitumsatz), müssen Bürgerinitiativen jeden Euro mühsam über Spenden sammeln. Um die oft hunderte Seiten starken Expertisen der Betreiber zu entkräften, braucht es eigene Gegengutachten – etwa zu Lärm oder Artenschutz –, die schnell fünfstellige Summen kosten. Spätestens vor den Höchstgerichten herrscht zudem Anwaltszwang, was die finanzielle Belastung weiter in die Höhe treibt. So entsteht eine krasse soziale Schieflage: Viele Initiativen scheitern letztlich nicht an mangelnden Argumenten, sondern schlicht an finanzieller Erschöpfung. Das Recht bekommt hier oft nur derjenige, der es sich über Jahre hinweg leisten kann, den Instanzenzug bis zum Ende zu finanzieren.
Mögen andere an all diesen Erfahrungen lernen: Sobald erste Gerüchte über Windkraftplanungen in eurer Gemeinde auftauchen, müsst ihr als Bürger bzw. Betroffene sofort aktiv werden. Ein zeitlicher Knackpunkt ist der Abschluss des Servitutsvertrages zwischen Projektbetreiber und Gemeinde.
Ohne die Zustimmung des Gemeinderates gibt es in der Regel keinen Windpark und kein UVP-Verfahren, wie das Beispiel in Liebenau und viele Andere zuvor gezeigt haben. Die beste Möglichkeit, den Windpark gänzlich zu stoppen, wäre im Fall Sandl im Zeitraum zwischen Herbst 2022 und März 2023 gewesen – durch gezielte Information und Aufklärung der Gemeinderatsmitglieder.
Wartet nicht darauf, dass man euch offiziell informiert – denn wenn das passiert, sind die wichtigsten Verträge meist schon unterschrieben. Vernetzt euch sofort, hinterfragt kritisch jede Gemeinderatssitzung, fordert volle Transparenz über Servituts- und Gestattungsverträge ein, holt euch Rat etwa beim Ökobüro, und fordert Gemeinderatsmitglieder auf, sich vor der Abstimmung eine fundierte Meinung zu bilden. Nur wer von der ersten Sekunde an Präsenz zeigt, kann verhindern, dass über eure Köpfe hinweg entschieden wird. Mut zur Mitgestaltung beginnt in dem Moment, in dem ihr die erste Frage stellt. Aus Erfahrung können wir sagen: Der Rest ergibt sich.
Zwecks Austausches könnt ihr euch gerne an uns wenden,
Eure Bürgerinitiative Sandl
Quellen:
Gemeinde Windhaag bei Freistadt. (2026) Windpark Spörbichl.
Hübner, G., Leschinger, V., Müller, F. J. Y., & Pohl, J. (2023). Broadening the social acceptance of wind energy – An Integrated Acceptance Model. Energy Policy, 173, Artikel 113360.
p.s. wir danken der Bürgerinitiative 3Gemeinden1Ziel für die Inspiration hinsichtlich vereinzelter Textbausteine.
