31.03.2026
Sowohl die Projektwerber (OÖN-Artikel vom 17.03.2026 im Anhang) als auch einzelne
Vertreter der oö. Landespolitik (zum Beispiel: Beitrag 1, Beitrag 2) argumentieren fälschlicherweise mit der BirdLife-Sensibilitätskarte 2025, die für den Bereich Sandl die niedrigste Gefährdungsstufe ausweise, weshalb der Windkraftausbau dort ökologisch unbedenklich sei.
Wir sind gegen die anhaltende Desinformation aktiv geworden und haben die Mitglieder der Oö. Landesregierung, tschechische Behörden sowie unsere Netzwerk- und Medienpartner in einem Schreiben informiert.
Tatsächlich erfolgte bereits vor geraumer Zeit im Rahmen einer Pressekonferenz der Oö. Umweltanwaltschaft Ende Juni 2025 eine öffentliche Klarstellung durch BirdLife (S. 10): „Die BirdLife-Sensibilitätskarte 2025 ist keine ausreichende Grundlage für Entscheidungen dieser Tragweite ist. Als maßgebliches Planungsinstrument wird stattdessen – ebenfalls von BirdLife – die Zonierungsstudie OÖ „Das Konfliktpotenzial zwischen Windkraftnutzung und Vogelschutz in Oberösterreich 2023“ angeführt.“
Um hier für alle ein für alle Mal Klarheit zu schaffen, haben wir den Dialog mit BirdLife gesucht und den Landesstellenleiter OÖ, Florian Billinger, MSc, zu einem Interview mit der Bürgerinitiative Sandl eingeladen. Wir zitieren:
- „Die Sensibilitätskarte berücksichtigt weder die Lebensraumqualität noch Schutzgebiete wie Natura-2000-Flächen oder Vogelschutzgebiete und auch keine anderen Biodiversitätsaspekte. Sie stellt daher ausdrücklich keine Windkraft-Zonierung dar und ersetzt keine standortbezogenen Prüfungen.“
- „Das Gebiet „Freiwald und Maltschtal“ wird in der Studie (2023) als Tabuzone (für Windkraft) beschrieben, unter anderem aufgrund des Vorkommens windkraftsensibler Arten wie Seeadler, Uhu oder Kranich sowie weiterer wertbestimmender Arten im IBA Freiwald.“
- „Die Studie von 2023 ist in Oberösterreich die zentrale regionale ornithologische Fachgrundlage für die Einordnung von Windkraftprojekten. Sie wurde genau mit dem Ziel erstellt, eine fundierte Entscheidungsbasis für die Planung zu liefern.“
Warum diese Einschätzung für den Natur- und Artenschutz in Sandl so entscheidend ist und welche Fakten hinter der Einstufung als Tabuzone stehen, hat uns Florian Billinger im persönlichen Gespräch erläutert.
Lieber Florian, vielen Dank, dass Du dir für uns Zeit nimmst. Um unseren Lesern einen Eindruck von eurer Arbeit bei BirdLife und deinem Hintergrund zu geben: Könntest Du dich bitte kurz vorstellen?
Ich bin Florian Billinger, studierter Biologe und Ökologe und ursprünglich aus dem Innviertel. Seit etwa zehn Jahren arbeite ich als Ornithologe in Oberösterreich, bin seit vier Jahren bei BirdLife Österreich tätig und leite seit zwei Jahren die Landesstelle Oberösterreich.
Welchen Zweck verfolgt BirdLife in Sachen Windkraftausbau?
BirdLife verfolgt das Ziel, den Ausbau erneuerbarer Energie naturverträglich mitzugestalten. Wir sehen den Ausbau der Windkraft als wichtigen Bestandteil der Energiewende und stehen diesem grundsätzlich positiv gegenüber. Gleichzeitig ist es unsere Aufgabe als Vogelschutzorganisation, darauf zu achten, dass dieser Ausbau so erfolgt, dass bedeutende Vogelvorkommen, Zugkorridore und sensible Lebensräume nicht beeinträchtigt werden.
Wir treten daher weder pauschal gegen Windkraft auf, noch halten wir jedes Projekt automatisch für unproblematisch. Vielmehr geht es uns darum, durch wissenschaftliche Grundlagen Konflikträume frühzeitig sichtbar zu machen und eine sachliche Planung zu ermöglichen. Die oberösterreichische Zonierungsstudie 2023 wurde genau mit diesem Ziel erstellt: den Windkraftausbau in Oberösterreich so zu lenken, dass er mit dem Schutz der heimischen Vogelwelt vereinbar ist.
Wie wurde die BirdLife Sensibilitätskarte 2025 erstellt?
Die ornithologische Sensibilitätskarte Windkraft Österreich 2025 ist ein österreichweites, großräumiges Screening-Instrument. Sie stellt die relative ornithologische Sensibilität gegenüber Windkraftnutzung in einem 1-km-Raster dar. Grundlage sind zwei Bausteine: das Vorkommen windkraftsensibler Brutvogelarten sowie modellierte Vogelzugbewegungen.
Die Ergebnisse werden in fünf Klassen von „gering“ bis „sehr hoch“ dargestellt. Das bedeutet: Die Karte ordnet Flächen im Vergleich innerhalb Österreichs ein – sie ist aber kein Instrument zur Beurteilung eines konkreten Standorts.
Wichtig ist: Die Sensibilitätskarte berücksichtigt weder die Lebensraumqualität noch Schutzgebiete wie Natura-2000-Flächen oder Vogelschutzgebiete und auch keine anderen Biodiversitätsaspekte. Sie stellt daher ausdrücklich keine Windkraft-Zonierung dar und ersetzt keine standortbezogenen Prüfungen.
Der vorrangige Zweck der Karte ist es, eine fachliche Grundlage für die Ausweisung – beziehungsweise genauer für die Nicht-Ausweisung – von Beschleunigungsgebieten im Sinne der RED-III-Verordnung zu liefern. Sie soll der Politik als Grundlage für eine Interessenabwägung dienen, stellt aber selbst keine solche Abwägung dar. Aspekte wie Lebensraumqualität, normative Schutzkategorien oder weitergehende naturschutzfachliche Bewertungen sind daher bewusst nicht enthalten.
In Medienberichten und vonseiten der Projektwerber in Sandl wird behauptet, die BirdLife Sensibilitätskarte von 2025 weise für das Projektgebiet eine niedrige Gefährdungsstufe aus. Warum ist diese Schlussfolgerung aus fachlicher Sicht falsch?
Diese Schlussfolgerung ist aus fachlicher Sicht nicht zutreffend, weil sie der Sensibilitätskarte eine Aussagekraft zuschreibt, die sie nicht hat. Die Karte dient der österreichweiten Identifizierung von Gebieten, die sich aus ornithologischer Sicht nicht als Beschleunigungsgebiete eignen. Sie zeigt eine relative Einordnung im österreichweiten Vergleich, aber kein absolutes Risiko eines konkreten Standorts.
Eine niedrigere Einstufung bedeutet daher nicht, dass ein Gebiet ornithologisch unproblematisch oder für Windkraft geeignet ist. Genau darauf weist BirdLife in den methodischen Unterlagen ausdrücklich hin.
Hinzu kommt, dass die Sensibilitätskarte als großräumiges Modell bewusst mit Vereinfachungen arbeitet. Regionale Detaildaten, spezifische Schutzkategorien oder besondere lokale Gegebenheiten werden nicht vollständig abgebildet. Auch Unterschiede in der Datengrundlage können eine Rolle spielen.
Für Sandl bzw. den Freiwald bedeutet das: Aus einer nationalen Screening-Karte für die Ausweisung von Beschleunigungsgebieten lässt sich keine abschließende Bewertung für einen konkreten Standort ableiten. Dafür braucht es eine regionale, fachlich vertiefte Analyse – und genau diese liegt mit der Zonierungsstudie 2023 für Oberösterreich vor.
Warum ist die Studie „Konfliktpotenzial zwischen Windkraftnutzung und Vogelschutz in OÖ“ aus dem Jahr 2023 im Vergleich zur Sensibilitätskarte 2025 das maßgebliche Planungsinstrument?
Die oberösterreichische Studie 2023 erfüllt eine andere und deutlich konkretere Funktion als die Sensibilitätskarte. Sie ist eine regionale Fachbewertung, die auf rund 1,5 Millionen Vogeldaten basiert und die vorkommenden Arten hinsichtlich ihrer Empfindlichkeit gegenüber Windkraft sowie ihres Schutzbedarfs bewertet.
Darauf aufbauend werden Signifikanzkategorien abgeleitet und konkrete Tabu- und Vorbehaltszonen ausgewiesen. Zusätzlich werden Schutzgebiete, wichtige Vogelräume sowie artbezogene Abstände und Überlagerungen berücksichtigt. Wesentlich ist auch, dass naturräumliche Potenziale in die Bewertung einfließen. Das Ergebnis ist somit eine planerisch nutzbare Grundlage, nicht nur eine Orientierung.
Für den Freiwald ist das besonders relevant: Das Gebiet „Freiwald und Maltschtal“ wird in der Studie als Tabuzone beschrieben, unter anderem aufgrund des Vorkommens windkraftsensibler Arten wie Seeadler, Uhu oder Kranich sowie weiterer wertbestimmender Arten im IBA Freiwald.
Diese Studie ist daher die maßgebliche fachliche Grundlage für die Bewertung konkreter Projekte in Oberösterreich, während die Sensibilitätskarte eine ergänzende Rolle auf überregionaler Ebene einnimmt.
Ein aktuelles Gutachten von Steiner & Schmalzer aus dem Jahr 2025 weist 50 geschützte Vogelarten im Raum Sandl nach. Wie bewertet BirdLife diese Zahlen im Kontext der Erklärung, dass der Freiwald für Windkraft eine Tabuzone ist?
BirdLife stützt seine fachlichen Bewertungen auf jene Datengrundlagen, die im Rahmen der eigenen Analysen systematisch erhoben und methodisch einheitlich ausgewertet wurden. Das angesprochene Gutachten ist weder in die Zonierungsstudie 2023 noch in die Sensibilitätskarte 2025 eingeflossen, weshalb wir unsere Bewertung nicht darauf aufbauen.
Unabhängig davon zeigen Hinweise auf ein artenreiches Vorkommen geschützter Vogelarten grundsätzlich die hohe naturschutzfachliche Bedeutung eines Gebietes. Genau diese Bedeutung des Freiwaldes als großflächiger, strukturreicher Lebensraum für empfindliche Waldvogelarten war bereits eine zentrale Grundlage der Zonierungsstudie 2023.
In diesem Sinne sind solche Hinweise konsistent mit der bestehenden fachlichen Einschätzung. Entscheidend bleibt jedoch die Gesamtschau auf Basis der systematisch ausgewerteten Daten, die den Freiwald als sensiblen Raum mit erhöhtem Konfliktpotenzial gegenüber Windkraftnutzung ausweisen.
Wie steht BirdLife zu den Bestrebungen der Oö. Umweltanwaltschaft zur Ausweisung eines Vogelschutzgebietes, zuletzt untermauert durch EU-Beschwerde?
BirdLife hält es für richtig, dass fachlich hochwertige Gebiete und Defizite im Schutzgebietsnetz offen benannt werden. Schon die Zonierungsstudie 2023 weist darauf hin, dass das bestehende Schutzgebietsnetz in Oberösterreich aus ornithologischer Sicht teils unzureichend ist und deshalb bei der Ableitung von Tabuzonen ausdrücklich auch IBAs und weitere wertvolle Räume berücksichtigt wurden.
Gleichzeitig ist uns wichtig, hier sauber zu unterscheiden: Die Frage, ob ein Gebiet als Vogelschutzgebiet ausgewiesen werden müsste, ist eine schutzgebietsrechtliche und politische Frage. Die Frage, ob ein geplanter Windparkstandort aus ornithologischer Sicht problematisch ist, ist eine fachliche Frage der Projektbewertung. Diese beiden Ebenen dürfen nicht vermischt werden.
BirdLife lässt sich daher nicht auf die verkürzte Logik ein, im Anlassfall Schutzgebietskategorien zu fordern, um einzelne Projekte zu verhindern. Unsere Linie ist eine andere: Wir bewerten Standorte auf Basis fachlicher Kriterien und vorhandener Daten. Diese Trennung ist aus unserer Sicht wesentlich für eine glaubwürdige und konsistente Naturschutzarbeit.
Abschließend zur Klarstellung: Welchen Stellenwert muss die Studie von 2023 für Behörden und Projektwerber heute haben, wenn es um eine fachlich korrekte Planung geht?
Die Studie von 2023 ist in Oberösterreich die zentrale regionale ornithologische Fachgrundlage für die Einordnung von Windkraftprojekten. Sie wurde genau mit dem Ziel erstellt, eine fundierte Entscheidungsbasis für die Planung zu liefern.
Für Behörden bedeutet das, die Sensibilitätskarte im richtigen Kontext zu verwenden: Sie zeigt, wo in Österreich die Ausweisung von Beschleunigungsgebieten im Rahmen der RED-III-Verordnung naturschutzfachlich besonders kritisch ist, ersetzt aber keine standortbezogene Bewertung. Für Projektwerber bedeutet es, dass eine fachlich fundierte Planung sich an der regionalen Zonierung orientieren sollte. Nur so kann sichergestellt werden, dass der notwendige Ausbau der Windkraft im Einklang mit dem Schutz der Biodiversität erfolgt.
Die zentrale Botschaft ist daher: Windkraftausbau und Vogelschutz sind kein Widerspruch – entscheidend ist, dass die richtigen Standorte gewählt werden.
