Vom Winde verdreht: Die Glaubwürdigkeit von Ausschlusszonen

01.06.2026

Am 20. Dezember 2024 hat die oberösterreichische Landespolitik etwas getan, das man ihr hoch anrechnen muss: Sie hat die großen Wälder im Nordosten des Mühlviertels und im Böhmerwald – und damit den Freiwald rund um Sandl – als Windkraft-Ausschlusszone festgelegt. Und zwar fachlich begründet: kaum menschliche Störung, zahlreiche streng geschützte, windkraftgefährdete Vogelarten wie Bekassine, Waldschnepfe, Seeadler und Uhu, streng geschützte FFH-Arten wie Luchs und Wolf, Lebensraum für Großwild bis hin zum Elch, dazu die grenzüberschreitende Vernetzung über das Grüne Band bis in die Alpen und ein zusammenhängendes Naturschutzgebiet von Oberösterreich, Niederösterreich und Tschechien (OÖ Landesregierung, 2024). Ein Politiker brachte es auf den Punkt: „Dort ist es undenkbar!“ (Tips, 2024).

Wichtig dabei: Die Ausweisung des Freiwaldes war von Anfang an eine Fachentscheidung – und genau so wurde sie von der Politik auch stets dargestellt. Sie beruht auf den Erkenntnissen der Fachabteilungen des Landes Oberösterreich, nicht auf Tagesstimmung. Das ist auch richtig so, denn eine politische Entscheidung von dieser Tragweite sollte doch wohl eine fachliche Grundlage haben.

Und jetzt? Jetzt kursiert das Gerücht, dass ausgerechnet der Freiwald aus der kommenden Ausschlusszonen-Verordnung des Landes OÖ fallen soll.

Neu ist die Sorge nicht: Schon im August 2025 gab Landeshauptmann Mag. Stelzer im Interview bekannt, dass laufende Verfahren – auch das UVP-Verfahren Sandl – von der geplanten Ausschlusszone gar nicht betroffen sein sollen (OÖN, 2025). Hat sich vielleicht zwischenzeitlich herausgestellt, dass es in der Umsetzung leichter ist, gleich ganze Gebiete aus der Verordnung zu nehmen, als einzelne laufende Projekte auszuklammern?

Damit sind wir beim Kern: Wenn ein Gebiet, das die eigene Landesregierung auf fachlicher Grundlage als „undenkbar“ für Windkraft bezeichnet hat, plötzlich doch denkbar wird, sobald ein Projekt genug Druck macht – was ist das Wort „Ausschlusszone“ dann noch wert? Und was ist dann die fachliche Begründung von damals noch wert? Der naturschutzfachlich hohe Wert des Freiwaldes ist allseits unbestritten.

Wenn ausgerechnet diese Windkraft-Ausschlusszone leise aufgeschnürt wird: Auf welchem Fundament stehen dann Alpenvorland, Salzkammergut oder Kalkalpen? Alle beruhen auf derselben fachlichen Logik (OÖ Landesregierung, 2024). Fällt die Begründung hier im Freiwald, dann fällt sie überall – im Norden wie im Süden ist dann nichts mehr fix.

Es kommt aber noch etwas dazu, das oft übersehen wird. Die Ausweisung der Beschleunigungsgebiete und die Ausweisung der Ausschlusszonen sind kein Nebeneinander, sondern zwei Seiten derselben Gesamtplanung: Das Land hat beide gemeinsam und auf einer einheitlichen fachlichen Grundlage festgelegt (OÖ Landesregierung, 2024). Wer einen tragenden Teil der Ausschlusszonen herausbricht, zieht damit auch der Beschleunigungszonen-Verordnung den fachlichen Boden weg. Beides hängt zusammen – das eine ist ohne das andere nicht zu haben.

Und das trifft nicht nur die Natur. Auch Projektwerber wollen Planungs- und Rechtssicherheit. Eine Zonierung, die je nach Tagespolitik wieder verschoben wird, nimmt genau diese Sicherheit – allen Beteiligten. Eine Ausschlusszone, die man bei Bedarf verschwinden lässt, ist keine Ausschlusszone. Sie ist ein Versprechen mit Verfallsdatum.

Kurzum: Es gibt nur die zwei Möglichkeiten. Entweder das fachlich fundierte Gesamtpaket – inklusive des gesamten Freiwaldes – hält. Oder das ganze Zonierungsverfahren wackelt und zerfällt. Ein Herauslösen einzelner Filetstücke gibt es nicht zum Nulltarif. Für alle Seiten wäre das keine verlässliche Politik und kein verlässlicher Handlungsrahmen.

Gerüchte werfen Fragen auf:

  • Welche fachliche Erkenntnis hätte sich seit dem 20. Dezember 2024 geändert, dass der Freiwald heute anders bewertet werden müsste als damals?
  • Wenn das nordöstliche Mühlviertel als Ausschlusszone fällt, öffnet das Tür und Tor für weitere Windkraftprojekte im selben Naturraum?
  • Und falls sich das Gerücht bewahrheitet: Wer könnte veranlasst haben, dass der Freiwald aus der Ausschlusszonen-Verordnung ausgenommen wird – und auf wessen Wunsch?

Sherlock Schlagzeil wirds richten,
Deine Bürgerinitiative Sandl


Quellen:

OÖ Landesregierung. (2024, 20. Dezember). Pressekonferenz: Ordnen & Beschleunigen – OÖ schafft Regelungen für Standorte für erneuerbare Energieanlagen [Pressemitteilung]. OTS.

Tips. (2024, 20. Dezember). Windkraft: Ein Drittel Oberösterreichs wird Ausschlusszone, Aus für Windpark-Projekt Sandl.

OÖN. (2025, 22. August). Großer Windpark in Sandl hat nun doch eine Chance auf Umsetzung. Oberösterreichische Nachrichten.