In der Kurzfassung der Antragsunterlagen (Rev. 02 vom 30. Jänner 2026), die die Projektwerberin in deutscher und tschechischer Sprache vorlegen musste, weil die Auswirkungen die Staatsgrenze überschreiten, heißt es wörtlich:
„Nach den Ergebnissen des Fachbereichs Schall werden mehr als unerhebliche Auswirkungen auf bewohnte Liegenschaften im Ortsteil Pohoří na Šumavě (dt. Buchers), Gemeinde 382 83 Pohorská ves (dt. Theresiendorf), Tschechische Republik, erwartet. […] Der Mess- bzw. Rechenpunkt gilt als repräsentativ für die Ortslage, sodass auch für die benachbarten Liegenschaften nicht nur unerhebliche Auswirkungen möglich sind.“ (Kurzfassung, S. 22)
Für Niederösterreich heißt es in derselben Kurzfassung:
„30910 Bad Großpertholz — Nachbargemeinde. Auswirkungen durch Schallemissionen und durch Schattenwurf sowie im Schutzgut Landschaft möglich, ansonsten keine wesentlichen Umweltauswirkungen erwartet.“ (Kurzfassung, Tab. 3.5, S. 22)
Bad Großpertholz ist damit als einzige Nachbargemeinde von gleich drei Wirkpfaden (Schall, Schattenwurf und Landschaft) betroffen — die übrigen Nachbargemeinden (Liebenau, Weitersfelden, St. Oswald, Windhaag, Leopoldschlag) sind ausschließlich von der Landschaftswirkung betroffen.
Anzumerken ist: Die berechneten Schallpegel an den Rechenpunkten in Stadlberg und Buchers unterschreiten die im Schallgutachten herangezogenen Grenzwerte (siehe Fachbeitrag Schall, Tabelle 10).
Das Gutachten erreicht diese Einhaltung allerdings nur durch eine dauerhaft schalloptimierte Betriebsweise mehrerer Windkraftanlagen während der Abend- und Nachtstunden — also durch eine gedrosselte Anlagenleistung.
Die Klassifikation der Auswirkungen als „mehr als unerheblich“ gegenüber Tschechien und als „möglich“ gegenüber Bad Großpertholz stammt dabei nicht von der Bürgerinitiative — sie ist die offizielle Bewertungsstufe in der von der Projektwerberin selbst vorgelegten Umweltverträglichkeitserklärung.
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Danke für deine Unterstützung,
Deine Bürgerinitiative Sandl
Quellen:
D1 02 Kurzfassung der Antragsunterlagen (Rev. 02)
D3 02 UVE Fachbeitrag Schall
