21.05.2026
Die Projektunterlagen wurden veröffentlicht und wir haben begonnen zu recherchieren. 3755 Seiten. 253 Dokumente.
Damit sich unsere tschechischen Nachbarn, die ein grenzüberschreitendes UVP-Verfahren gefordert haben, selbst ein Bild machen können, hat man ihnen – unseren Informationen nach – bislang die Kurzfassung (27 Seiten) und zwei Karten übersetzt. Das entspricht 0,7% aller Projektunterlagen.
Jedenfalls verlangt Art. 2 Abs. 6 Espoo-Konvention ausdrücklich, dass der Öffentlichkeit der betroffenen Partei die gleiche Gelegenheit zur Mitwirkung am UVP-Verfahren eingeräumt wird. Ob das mit 0,7% aller Projektunterlagen gelingt, möge jeder selbst beurteilen. Besonders bitter ist das beim heutigen Thema — denn kaum eine Auswirkung macht weniger an Grenzen halt als diese:
Das Landschaftsbild
Bei einer Gesamthöhe von rund 285 m über Grund werden die Anlagenspitzen die umliegende Landschaft des Freiwalds um ein Vielfaches überragen und weithin sichtbar sein. Die Projektwerberin bestätigt in ihrer eigenen Kurzfassung der Antragsunterlagen wörtlich:
„Das Landschaftsbild wird durch zwar weit reichende, aufgrund der Morphologie und der starken Bewaldung des maßgeblichen Landschaftsraums jedoch stark untergliederte und in der Regel nicht großflächig wirksame Sichtbeziehungen gegenüber dem Ist-Zustand in erheblichem Ausmaß verändert. Diese Auswirkungen können aufgrund der Größe der Anlagen auch nicht maßgeblich vermindert oder in gleichartiger Weise ausgeglichen werden.“ (Kurzfassung, S. 26)
Betroffen ist eine weite Region. Allein in Oberösterreich sind die Standortgemeinde Sandl sowie fünf Nachbargemeinden formal von Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft betroffen: Liebenau, Weitersfelden, St. Oswald, Windhaag und Leopoldschlag — und in Niederösterreich Bad Großpertholz (Kurzfassung, Tab. 3.5, S. 21–22).
Die Veränderung des Landschaftsbildes geht laut Gutachten unmittelbar mit Auswirkungen auf den Erholungswert einher:
„Zu den Auswirkungen auf das Landschaftsbild treten vergleichbar zu bewertende Auswirkungen auf den Erholungswert der Landschaft hinzu. Um das Angebot an Wanderrelationen auch im Winter bei prognostiziertem Eisfallrisiko im Nahbereich der Anlagen aufrecht erhalten zu können, waren Maßnahmen zur temporären Umleitung bestimmter Wanderwege erforderlich.“ (Kurzfassung, S. 26)
Was das für uns alle bedeutet
Stellen wir uns das einen Moment lang vor: Der Freiwald — unser Freiwald — mit seinen weiten Wäldern, den stillen Hochmooren, den Wanderwegen, auf denen Generationen Erholung gefunden haben. Und darüber, weithin sichtbar, Industrieanlagen von 285 Metern Höhe. Höher als jedes Bauwerk weit und breit. Sichtbar nicht nur in Sandl, sondern bis nach Liebenau, Weitersfelden, St. Oswald, Windhaag, Leopoldschlag und Bad Großpertholz.
Die Projektwerberin selbst gibt es zu: Die Veränderung des Landschaftsbildes ist erheblich. Sie kann nicht ausgeglichen werden. Und im Winter sollen wir auf gewohnten Wegen nicht mehr wandern dürfen — wegen Eisfallrisiko.
Das ist keine kleine Anpassung. Das ist ein tiefer Eingriff in eine Landschaft, die uns gehört, die uns prägt, die unsere Heimat ist. Was einmal aufgestellt ist, steht für Jahrzehnte. Was einmal verloren ist, kommt nicht zurück.
Leite diesen Newsletter auch an Nachbarn, Freunde und Familie weiter. Jede persönliche Unterschrift aus den betroffenen Gemeinden zählt. Jede Stimme macht uns lauter.
Danke für deine Unterstützung,
Deine Bürgerinitiative Sandl
Quellen:
D1 02 Kurzfassung der Antragsunterlagen (Rev. 02), S. 21–22 und S. 26
