23.10.2026
Das Land Oberösterreich will festlegen, wo Windräder und PV-Anlagen besonders schnell gebaut werden dürfen (“Beschleunigungsgebiete”). Weil dabei auch technische Naturschutz-Auflagen enthalten sind, musste die Verordnung der EU-Kommission in Form einer Notifikation (2026/0392/AT) gemeldet werden. Die Frist für Stellungnahmen zum Verordnungsentwurf endete am 23.10.2026.
Wir haben Stellung genommen
Am 21. Oktober haben wir unsere Stellungnahme bei der EU-Kommission eingereicht. Das sind unsere wichtigsten Punkte:
- Ausschlusszonen sind erlaubt und sinnvoll. Naturnahe Lebensräume sind in Mitteleuropa selten geworden. Zonen, in denen nicht gebaut werden darf, ergänzen die EU-Richtlinie (RED III) und widersprechen ihr nicht.
- Der Freiwald gehört dazu. Das Land begründet die Zone “Mühlviertel Nord-Ost” unter anderem mit geschützten Vogelarten wie Seeadler, Uhu und Kranich, mit Biber, Luchs und Wolf und mit dem Grünen Band Europas. Der Windpark Sandl ist genau in dieser Zone geplant.
- Das Ausbauziel ist nicht in Gefahr. Die Windbranche behauptet, die Zonen erlauben nur 545 GWh bis 2030. Das Land selbst sagt aber, dass sein Ziel von 1.000 GWh dadurch nicht gefährdet wird. Der Umweltbericht schätzt sogar rund 1.735 GWh pro Jahr bis 2040/2050.
- Keine Ausnahmen für laufende Verfahren. Wir unterstützen, dass der Entwurf keine Übergangsregeln für bereits laufende Projekte vorsieht. Sie würden den Schutzzweck aushöhlen.
Wie kann die EU jetzt reagieren?
Die Kommission prüft vor allem, ob der Verordnungsentwurf den freien Handel im Binnenmarkt behindern könnte. Gibt es keine Beanstandungen (d.h. positive oder gar keine Reaktion der EU), kann die Verordnung von der Oö. Landesregierung beschlossen werden.
Und die Ausschlusszonen?
Für die Ausschlusszonen gab es eine eigene Notifikation (2025/0164/AT). Deren Frist ist am 24.06.2025 abgelaufen. Stellungnahmen können dort nicht mehr eingebracht werden.
Interessant ist der als Folgenabschätzung veröffentlichte Amtsvortrag des Landes OÖ, der im März 2025 eingereicht wurde. Auf Seite 10 gibt es einen eigenen Punkt zum Windpark Sandl. Dort wird festgehalten:
- Der Freiwald ist mit dem Böhmerwald die hochwertigste Naturlandschaft im Mühlviertel.
- Der Windpark liegt mitten in einer Important Bird Area und in einem wichtigen Raum für den Luchs.
- Er grenzt an das tschechische Vogelschutzgebiet Novohradské hory.
- Betroffen sind auch seltene Waldvögel wie Haselhuhn, Raufußkauz und Waldschnepfe. Ein Seeadler-Horst ist wahrscheinlich.
- Die Vogelunterlage des Projektwerbers wird als fachlich nicht geeignet für eine seriöse Beurteilung bezeichnet.
Kritische Punkte zum Windpark Sandl stehen damit schon in einem offiziellen, eigenen Dokument des Landes OÖ.
Ebenfalls auf Seite 6: Das Land hat bewusst keine Übergangsregel für laufende Verfahren vorgesehen. Es gilt die Rechtslage zum Zeitpunkt der Entscheidung. Laufende UVP-Verfahren wie der Windpark Sandl sind also nicht ausgenommen. Auch in Teil 2 haben wir keine solche Ausnahme gefunden.
Für das UVP-Verfahren Windpark Sandl heißt das: Sobald die Verordnung in Kraft ist, muss das Verbot in der Ausschlusszone laut Land OÖ auch in einem laufenden Verfahren beachtet werden (Amtsvortrag, S. 6).
