Als Einzelperson beim Umweltverträglichkeits-prüfungsverfahren

Du möchtest dich nicht nur an der Bürgerinitiative beteiligen, sondern dich auch als Einzelperson beim Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren (UVP-Verfahren) „Windpark Sandl“ einbringen? Kein Problem!

Verfasse eine schriftliche Stellungnahme
Du kannst eine schriftliche Stellungnahme abgeben, egal wo in Österreich du zu Hause bist, denn nach § 9 Abs. 5 des Umweltverträglichkeitsprüfungs-Gesetzes „kann jedermann innerhalb der Auflagefrist zum Vorhaben und zur Umweltverträglichkeitserklärung eine schriftliche Stellungnahme an die Behörde abgeben.“ Darin kannst du deine (sachliche) Kritik und individuelle Bedenken zu diesem Projekt formulieren, wobei die Tatsachen, auf die du dich berufst, glaubhaft dargelegt werden sollten.

Wenn Du befürchtest, DIREKT durch das Windparkprojekt gefährdet und/oder belästigt zu werden (z.B. gesundheitliche Schäden, Lärmbelästigung etc.), dann kannst du mit deiner Stellungnahme und konkreten Einwendungen als sogenannter „Nachbar“ (im Sinne des UVP-Gesetzes) im UVP-Verfahren sogar Parteistellung erlangen. In diesem Fall hast du das Recht auf Akteneinsicht, Parteiengehör sowie auf aktive Teilnahme an der mündlichen Verhandlung, wo du deine Argumente direkt vorbringen und genau erklären kannst.

Die zentrale Veranstaltung im UVP-Verfahren ist die mündliche Verhandlung (Erörterungstermin)
Hier werden das Umweltverträglichkeitsgutachten und alle Einwände öffentlich erörtert. Das heißt, zuhören kann dort jeder, aber nur als Partei hast du das Recht, an dieser Verhandlung aktiv teilzunehmen, entweder persönlich oder durch einen Vertreter). Die mündliche Verhandlung eines UVP-Verfahrens kann mehrere Tage in Anspruch nehmen, man muss aber nicht die gesamte Zeit anwesend sein. Das Verfahren ist für dich kostenfrei, d.h. es fallen keine Verfahrensgebühren für das Einbringen von Einwendungen an. Bindest du selbständig einen Gutachter oder Rechtsanwalt ein, sind diese Kosten aber selbst zu tragen.

Wann geht’s los?
Sobald die öffentliche Kundmachung und Auflage der Projektunterlagen erfolgt, beginnt eine sechswöchige Frist zu laufen, innerhalb der du Einsicht in diese Projektunterlagen nehmen kannst (sie werden üblicherweise im Internet bereitgestellt). Innerhalb dieser Frist müssen die schriftliche Stellungnahme und gegebenenfalls deine Einwendungen bei der zuständigen Behörde eingereicht werden (Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Umwelt- und Wasserwirtschaft, Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht, Kärntnerstraße 10-12, 4021 Linz). Wir informieren dich natürlich über die erfolgte Kundmachung auf unserer Homepage.

Wenn du Interesse hast, dich als Einzelperson einzubringen und Unterstützung benötigst, informiere uns gerne per E-Mail. Wir sind bestrebt, für all jene, die sich einbringen wollen, ein gemeinsames, persönliches Informationstreffen zu organisieren.