Der Windpark Sandl ist am 20.12.2024 de facto gestorben, weil das Projektgebiet in einer geplanten Windkraft-Ausschlusszone liegt. Die Festlegung solcher Ausschlusszonen ist essentiell, um sicherzustellen, dass die Energiewende nicht zulasten des Natur-, Umwelt-, Arten- und Landschaftsschutzes erfolgt.
Ausführlich fachlich begründet wurde diese Windkraft-Ausschlusszone seitens der Oö. Landesregierung im Rahmen einer Pressekonferenz eben am 20. Dezember 2024 wie folgt. Wir zitieren:
„Ausschlusszone Böhmerwald und Nordöstliches Mühlviertel: Die Festlegung des Böhmerwaldes und des Nordöstlichen Mühlviertels als Ausschlusszone beruht auf:
- der insgesamt geringen anthropogenen Störung,
- dem Vorkommen zahlreicher windkraftsignifikanter, nach Artikel 1 der Vogelschutz-Richtlinie geschützter und gefährdeter Vogelarten (z.B. Bekassine und Waldschnepfe), darunter zahlreiche Arten des Anhang I (z.B: Seeadler, Uhu),
- dem Vorkommen streng geschützter Arten des Anhangs II sowie des Anhangs IV der FFH-Richtlinie (z.B: Mopsfledermaus, Birkenmaus, Biber, Luchs, Wolf),
- einer hohen Bedeutung als Lebensraum für Großwildtiere (z.B. Rotwild, Elch),
- einer Funktion als wesentlicher Bestandteil der transnationalen Lebensraumvernetzung, die über das Grüne Band Europas zum Freiwald und Weinsberger Wald und in weiterer Folge in den Alpenraum führt.
- einem zusammenhängenden Naturschutzgebiet Oberösterreich, Niederösterreich und Tschechien, das insbesondere in der Funktionalität der Lebensräume vernetzt ist. Ein Eingriff würde einen immensen Schaden in schützenswerten Gebieten bewirken.“
In einem Zeitungsbericht (Tips, 2024) wurden genau diese Schutzinteressen seitens Politik wie folgt zusammengefasst: „Dort ist es undenkbar!“ Damit war die Errichtung des Windparks Sandl de facto gestorben.
Heißt das, wir haben es geschafft?
Leider nein. Seit Dezember 2024 ist einiges passiert, sodass der Windpark Sandl weiterhin durch die Instanzen geistert.
Das Problem: Rechtskraft erlangt eine solche Windkraft-Ausschlusszone erst durch die Verabschiedung einer offiziellen Verordnung, im Rahmen der RED III-Richtlinie, im Oö. Landtag. Diese Verabschiedung wird jedoch bis heute hinausgezögert. Rechtlich gesehen existiert die Zone also noch nicht – obwohl sie fachlich längst beschlossen und am 20. Dezember 2024 öffentlich kommuniziert wurde.
Im August 2025 wurde schließlich bekannt (OÖN, 2025), dass laufende Verfahren (wie das UVP-Verfahren für Sandl, das seit November 2024 läuft) von der geplanten Ausschlusszone gar nicht betroffen sein sollen. Man nutzt eine juristische Verzögerungstaktik, um das größte Windkraftprojekt Oberösterreichs doch noch durchzudrücken.
Das Vorgehen rund um den Windpark Sandl ist zutiefst widersprüchlich. Die fachlichen Argumente für den Naturschutz werden ignoriert, um politische Fakten zu schaffen. Das beschädigt nicht nur nachhaltig unsere Natur, sondern auch die Glaubwürdigkeit der Politik.
Wenn Experten „Stopp“ sagen, die Politik dies öffentlich bestätigt, aber die Umsetzung dann im Hinterzimmer verzögert, gefährdet das das Vertrauen der Bürger in fachlich gerechtfertigte Entscheidungen massiv. Auch der Oö. Umweltanwalt Dr. Martin Donat untermauert die fachliche Entscheidung. Ergänzend liegen mittlerweile Positionspapiere vom Naturschutzbund Oberösterreich und der Koordinationsstelle des Grünen Bandes Österreich vor.
Anlässlich des heutigen Jahrestages appellieren wir an die Verantwortlichen: Lassen Sie die Ausschlusszone Böhmerwald und Nordöstliches Mühlviertel exakt so bestehen, wie Sie sie bei ihrer Pressekonferenz am 20. Dezember 2024 fachlich begründet haben. Klima- und Naturschutz dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden.
Die Verabschiedung der Verordnung im Oö. Landtag ist keine reine Formsache – sie ist der Lackmustest für politische Integrität. Zeigen Sie Mut zur Konsequenz. Der Schutz dieses einzigartigen Lebensraumes ist undenkbar wichtig.
Wir sagen: Handeln, bevor der Schaden irreparabel ist,
Deine Bürgerinitiative Sandl
Quellen:
Tips. (2024, 20. Dezember): Windkraft: Ein Drittel Oberösterreichs wird Ausschlusszone, Aus für Windpark-Projekt Sandl
OÖ Landesregierung. (2024, 20. Dezember). Pressekonferenz: Ordnen, Beschleunigen – OÖ schafft Regelungen für Standorte für erneuerbare Energieanlagen [Pressemitteilung]. OTS.
OÖN (2025, 22. August). Großer Windpark in Sandl hat nun doch eine Chance auf Umsetzung. Oberösterreichische Nachrichten.
