Meilenstein: Gericht erkennt Gesundheitsschäden durch Windkraftanlagen an

28.02.2026

Durch einen Hinweis aus unserem Netzwerk (Vielen Dank!!) wurden wir auf ein aktuelles Urteil des französischen Landgerichts Straßburg (Tribunal Judiciaire de Strasbourg) vom 13. November (2025) aufmerksam gemacht. Es markiert einen historischen Sieg für Anwohner gegen die Betreiber eines Windparks.

Worum ging es in dem Gerichtsfall?

Ein Ehepaar aus Nordfrankreich kämpfte seit über 15 Jahren gegen die Folgen eines Windparks mit 12 Anlagen, die in der Nähe zu ihrem Wohnhaus errichtet wurden. Seit der Inbetriebnahme im Jahr 2009 litt die Ehefrau unter massiven gesundheitlichen Problemen: Tinnitus, schwere Schlafstörungen, chronischer Stress und eine ständige Erschöpfung. Die Situation war so unerträglich, dass das Paar sein eigenes Haus seit 2010 fast jede Nacht verlassen musste, um an einem ruhigeren Ort Schlaf zu finden. Wir erinnern: Lärmempfinden ist subjektiv und die Belästigung durch Windkraftanlagen ist kein rein akustisches, sondern ein soziopsychologisches Phänomen. Zusätzlich kann sich Schall, je nach vorherrschenden Bedingungen, weiter ausbreiten als voraus berechnet.

Die Sensation: Gesundheit vor Grenzwerte

Das Besondere an diesem Urteil ist die klare Sprache des Gerichts zur Ursache der Leiden: Ein gerichtlich bestellter medizinischer Experte bestätigte einen direkten Zusammenhang zwischen dem Betrieb der Windkraftanlagen und den gesundheitlichen Schäden.

Die Richter ließen das Argument der Betreiber, man halte alle gesetzlichen Grenzwerte ein, nicht gelten. Sie stellten klar: Wenn eine „anormale Nachbarschaftsstörung“ vorliegt, haftet der Betreiber – völlig unabhängig davon, ob er Messwerte unterschreitet oder nicht. Das Gericht stützte sich dabei auf die logische Zeitfolge: Die Symptome begannen exakt mit dem Drehen der Rotoren und verschwanden bei Abwesenheit vom Haus. Damit wurde eine „direkte und sichere Ursache“ für die Leiden gerichtlich anerkannt.

Entschädigung und Signalwirkung

Das Gericht verurteilte die Betreiberfirmen zur Zahlung von insgesamt 13.300 Euro Schmerzensgeld und Entschädigung für den Verlust an Lebensqualität. Auch wenn der geforderte Abriss der Anlagen in diesem Zivilverfahren noch nicht erreicht wurde, ist die Signalwirkung gewaltig. Anwalt Philippe Bodereau sagt in einem Artikel der französischen Tageszeitung Le Figaro (2026), dass „das Gericht feststellt, dass der Betrieb von Windkraftanlagen in der Nähe des Hauses die direkte und sichere Ursache für Stress und Angst ist, die die betroffene Person empfindet.

Was bedeutet das für uns in Sandl?

Dieses Urteil bricht das Dogma der Windkraftindustrie, dass die Installation von Windkraftanlagen keinerlei gesundheitlichen Auswirkungen hat. Es zeigt schwarz auf weiß, dass Gerichte in EU-Ländern jetzt schon bereit sind, der individuellen Krankengeschichte von Betroffenen mehr Gewicht beizumessen als gesetzlich festgelegten Grenzwerten, die vermeintliche Unbedenklichkeit bescheinigen wollen. Es bleibt zu hoffen, dass die Rechtsprechung in weiteren EU-Ländern bei ähnlichen Klagen schrittweise nachzieht und der Menschenschutz an erster Stelle steht.

Passend dazu gibt es eine richtungsweisende Entscheidung des österreichischen Verwaltungsgerichtshofes (2024): „Die Auswirkungen auf die rechtmäßig vorhandenen tatsächlichen örtlichen Verhältnisse hat die Behörde in einem Ermittlungsverfahren festzustellen und sich hiebei im Allgemeinen der Mithilfe von Sachverständigen, und zwar eines technischen und eines medizinischen Sachverständigen, zu bedienen. Sache des technischen Sachverständigen ist es, über das Ausmaß der zu erwartenden Immissionen (=Einwirkungen) und ihre Art Auskunft zu geben, während es dem medizinischen Sachverständigen obliegt, die Wirkungen der Immissionen auf den menschlichen Organismus darzulegen.“ Ein rein technisches Gutachten ist also seit 2024 – wie all die Jahre davor – nicht mehr ausreichend.

Was lernen wir als Bürgerinitiative daraus? Die Zeit, in der man uns mit dem bloßen Verweis auf „eingehaltene Grenzwerte“ abspeisen konnte, ist vorbei. Die Rechtsprechung – sowohl in Frankreich als auch durch unseren heimischen VwGH – rückt den Schutz des Menschen wieder ins Zentrum.


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Quellen:

Le Figaro (2026, 22. Januar). La justice fait le lien entre les problèmes de santé d’une habitante de la Somme et la proximité d’un parc éolien.

Tribunal Judiciaire de Strasbourg. (13. November 2025). M. et Mme M. c. SAS Volkswind France et autres (RG n° 17/02943). 

Verwaltungsgerichtshof (2024, 03. Januar), Ra 2021/04/0122.