Der Windpark Sandl ist gestorben

Gute Nachrichten!

Der Windpark Sandl ist gestorben, weil das Projektgebiet in einer geplanten Windkraft-Ausschlusszone liegt. Die Festlegung solcher Ausschlusszonen sind essentiell, um sicherzustellen, dass die Energiewende nicht zulasten des Natur-, Umwelt-, Arten- und Landschaftsschutzes erfolgt.

Ausführlich fachlich begründet wurde diese Windkraft-Ausschluss seitens Oö. Landesregierung im Rahmen einer Pressekonferenz am 20. Dezember 2024 wie folgt. Wir zitieren:

„Ausschlusszone Böhmerwald und Nordöstliches Mühlviertel: Die Festlegung des Böhmerwaldes und des Nordöstlichen Mühlviertels als Ausschlusszone beruht auf:

  • der insgesamt geringen anthropogenen Störung,
  • dem Vorkommen zahlreicher windkraftsignifikanter, nach Artikel 1 der Vogelschutz-Richtlinie geschützter und gefährdeter Vogelarten (z.B. Bekassine und Waldschnepfe), darunter zahlreiche Arten des Anhang I (z.B: Seeadler, Uhu),
  • dem Vorkommen streng geschützter Arten des Anhangs II sowie des Anhangs IV der FFH-Richtlinie (z.B: Mopsfledermaus, Birkenmaus, Biber, Luchs, Wolf),
  • einer hohen Bedeutung als Lebensraum für Großwildtiere (z.B. Rotwild, Elch),
  • einer Funktion als wesentlicher Bestandteil der transnationalen Lebensraumvernetzung, die über das Grüne Band Europas zum Freiwald und Weinsberger Wald und in weiterer Folge in den Alpenraum führt.
  • einem zusammenhängenden Naturschutzgebiet Oberösterreich, Niederösterreich und Tschechien, das insbesondere in der Funktionalität der Lebensräume vernetzt ist. Ein Eingriff würde einen immensen Schaden in schützenswerten Gebieten bewirken.“

In einem Zeitungsbericht (Tips, 2024) wurden genau diese Schutzinteressen wie folgt zusammengefasst: „Dort ist es undenkbar!“ Damit war die Errichtung des Windpark Sandls de facto gestorben.

Heißt das, wir haben es geschafft?

Leider nein. Denn seit Dezember 2024 ist einiges passiert, sodass das Projekt Windpark Sandl derzeit wieder unter den Lebenden weilt. 

Du musst wissen: Rechtskraft und damit nachhaltige Verbindlichkeit erlangt diese Windkraft-Ausschlusszone erst durch die derzeit ausständige Verabschiedung der entsprechenden Verordnung (RED III-Richtlinie) im Oö. Landtag. Diese Verabschiedung ist, bis zum heutigen Tag, noch nicht erfolgt. Die Windkraft-Ausschlusszone gilt daher rechtlich noch nicht, auch wenn sie geplant und kommuniziert worden ist. 

Vor diesem Hintergrund wurde im August 2025 von einem Oö. politischen Verantwortungsträger (OÖN, 2025) kommuniziert, dass Windkraftzonen in Oberösterreich erst im Jahr 2026 verbindlich festgelegt werden. Verfahren zu Projekten, die davor – also vor der Verabschiedung der Verordnung – eingereicht wurden oder laufen, seien von der geplanten Ausschlusszone nicht betroffen. Dies umfasst auch den Windpark Sandl, dessen UVP-Verfahren seit November 2024 läuft. 

Diese Absicht, diese Windkraft-Ausschlusszone für die Errichtung des größten Windparks in Oberösterreich zu ignorieren, stellt einen grundlegend widersprüchlichen Vorgang dar.

Eine solche Missachtung erzeugt ein schwerwiegendes Glaubwürdigkeitsproblem und gefährdet das Vertrauen der Bürger in die Verbindlichkeit öffentlicher, fachlich gerechtfertigter Entscheidungen. Auch der Oö. Umweltanwalt Dr. Martin Donat unterstrich in seiner Pressekonferenz (2025) die Entscheidung der Fachexperten des Landes OÖ (Raumordnung und Naturschutz) zur Deklaration des Gebietes als Windkraft-Ausschlusszone.

Anlässlich des Jahrestages appellieren wir an die Verantwortlichen: Lassen Sie die Windkraft-Ausschlusszone Böhmerwald und Nordöstliches Mühlviertel exakt so bestehen, wie Sie sie fachlich begründet und öffentlich vorgestellt haben. Zeigen Sie, dass Sie die Notwendigkeit des Klima- und Umweltschutzes nicht gegeneinander ausspielen, sondern beides als integrale Verantwortung betrachten.

Die Verabschiedung der RED III-Richtlinie im Oö. Landtag ist keine Formalie, sondern der Lackmustest für die Verbindlichkeit fachlich begründeter Entscheidungen. Zeigen Sie Mut zur Konsequenz. Der Schutz dieses einzigartigen Lebensraumes ist undenkbar wichtig. 

Wir sagen: Handeln, bevor der Schaden irreparabel ist,
Deine Bürgerinitiative Sandl

Quellen:

Tips. (2024, 20. Dezember): Windkraft: Ein Drittel Oberösterreichs wird Ausschlusszone, Aus für Windpark-Projekt Sandl 

OÖ Landesregierung. (2024, 20. Dezember). Pressekonferenz: Ordnen, Beschleunigen – OÖ schafft Regelungen für Standorte für erneuerbare Energieanlagen [Pressemitteilung]. OTS. 

OÖN (2025, 22. August). Großer Windpark in Sandl hat nun doch eine Chance auf Umsetzung. Oberösterreichische Nachrichten.  

Oö. Umweltanwaltschaft. (2025, 30. Juni). Presseunterlage zur Ausschlusszone Mühlviertel [PDF].