Seit November 2024 läuft für den Windpark Sandl das Umweltverträglichkeits-prüfungsverfahren (kurz: UVP-Verfahren). Der Zweck des UVP-Verfahrens ist es, erhebliche Umweltauswirkungen des geplanten Windparks frühzeitig und umfassend zu ermitteln, zu bewerten und durch entsprechende Maßnahmen zu vermeiden oder zu minimieren, bevor eine Genehmigung erteilt wird. Wir möchten gerne, als Bürgerinitiative, Parteistellung im UVP-Verfahren erlangen, damit unsere Bedenken die Möglichkeit haben, berücksichtigt zu werden.
So erlangen wir gemeinsam Parteistellung im UVP-Verfahren
Wir erwarten in absehbarer Zeit die sogenannte öffentliche Kundmachung und Auflage der Projektunterlagen. Das bedeutet: Ab diesem Zeitpunkt beginnt eine sechswöchige Frist, die sogenannte Auflagefrist, zu laufen. Während dieser Auflagefrist müssen wir:
- Unter Zugrundelegung der Projektunterlagen eine ausführliche Stellungnahme mit Einwendungen und Anträgen ableiten (übernehmen wir)
- Aus dieser ausführlichen Stellungnahme eine Kurzfassung mit den wesentlichsten Punkten formulieren (übernehmen wir)
- Diese Kurzstellungnahme muss von 200 Personen unterstützt, d.h. persönlich unterschrieben, werden. Hier brauchen wir jede:n einzelnen von euch und jede:n, den du kennst!
- Die unterschriebenen Kurzstellungnahmen bringen wir gemeinsam mit der ausführlichen Version bei der Behörde vor Ablauf der sechswöchigen Frist ein (übernehmen wir)
- Und wenn wir das alles richtig und fristgerecht gemacht haben, entsteht die Bürgerinitiative auch formal im UVP-Verfahren und erlangt Parteistellung.
Diese Parteistellung gewährt im UVP-Verfahren umfassende Rechte, z.B. die Einhaltung von Umweltschutzvorschriften geltend zu machen, Einsicht in Akten zu nehmen, an der mündlichen Verhandlung teilzunehmen und gegen behördliche Entscheidungen Rechtsmittel (wie Beschwerde) einzulegen.
Wer darf unterschreiben?
Eine gültige Unterschrift können alle Bürger von Sandl, Windhaag, Grünbach, St. Oswald, Weitersfelden, Liebenau und Bad Großpertholz abgeben, die zum Zeitpunkt der Unterschrift für eine Gemeinderatswahl wahlberechtigt sind (älter als 16 Jahre, Hauptwohnsitz in der Gemeinde).
Wie kannst Du Deine persönliche Unterschrift erbringen?
Es werden Dir verschiedene Möglichkeiten zur Unterschrift dargeboten. Wir informieren Dich im Detail per E-Mail, wenn es soweit ist und wie du vorgehen kannst.
Deine Sicherheit und Vertraulichkeit sind 100% garantiert
Wir wissen, dass manche Bedenken beim Unterstützen einer offiziellen Stellungnahme haben. Wir möchten Dich daher kurz über Deine Sicherheit informieren:
- Absolut vertraulich: Deine Unterschrift und deine Daten sind streng vertraulich und dienen ausschließlich dem Zweck, die Parteistellung der Bürgerinitiative zu erlangen. Die Behörde selbst unterliegt strengen Datenschutzregeln (§ 19 UVP-G in Verbindung mit der DSGVO). Der Projektwerber erlangt keinerlei Kenntnis wer unterschrieben hat.
- Keine Verpflichtung zur Teilnahme: Du musst an keiner Verhandlung oder einer Besprechung zum UVP-Verfahren teilnehmen. Die Vertretung im gesamten Verfahren übernehmen wir für Dich als Vertreter der Bürgerinitiative.
- Kein Risiko für Dich: Durch Deine Unterschrift gehst Du keinerlei finanzielle oder rechtliche Verpflichtungen ein. Es entstehen Dir keine Kosten und Du haftest in keinem Fall für die Bürgerinitiative. Du ermöglichst uns lediglich, Deine Sorgen und Rechte im Verfahren geltend zu machen.
- Deine Rolle: Du bist Unterstützer, kein persönlich Beteiligter im Verfahren. Die Unterschrift ist ein rein formaler Akt zur Erlangung der Parteistellung für die Initiative als Ganzes.
Möchtest Du informiert bleiben oder erfahren, wann die Zeit zur Erbringung der persönlichen Unterschrift gekommen ist? Dann registriere Dich bei unserem Newsletter. Hinterlasse uns dazu deine Mailadresse.
